Beitragsordnung des Maibaumverein Haunswies e.V.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 27. August 2012 in Haunswies.

Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und die Aufnahmegebühr.
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

Beiträge

  1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Beitragspflicht befreit.
  2. Ehrenamtliche Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  3. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  4. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  5. Der Beitragssatz beträgt pro Person und Jahr 10,00 €.
  6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

Vereinskonto

Bank: folgt
BLZ: folgt
Konto: folgt
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Haunswies, 27. August 2012

Versammlungsleiter: Michael Billhardt​​​​​

Protokollführer: Franz Büchl